Bei den Privaten Krankenkassen hängt die Erstattung von der persönlichen Tarifgestaltung ab. Prinzipiell bestehen aber keine Einschränkungen - auch nicht bei Erwachsenen.
Auf jeden Fall sollte vorher eine Kostenabklärung erfolgen!
Gesetzlich krankenversicherte Patienten erhalten jeweils zum Quartalsende eine Rechnung von ihrem Kieferorthopäden über 20% der gesamten angefallenen Behandlungskosten (Arzt und Labor) im betreffenden Quartal.
Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres werden also vorerst 80% der Kosten (wenn mehrere Kinder in Behandlung sind: 90%) von der Krankenkasse übernommen und nach einem erfolgreichem Abschluss auch der Restbetrag (entspricht dem Selbstbehalt während der Behandlung) dem Versicherten erstattet.
Wenn es sich nur um kosmetische Korrekturen oder um leichtere Unregelmäßigkeiten (auch wenn diese Spätfolgen nach sich ziehen können..) handelt, gibt es keine Kostenübernahme für gesetzlich Versicherte.
Die Unterteilung, ob die GKV zahlt oder nicht, erfolgt nach einem komplizierten Punktesystem: jede nötige Maßnahme wird mit Punkten bewertet. Erst wenn eine festgelegte Gesamtzahl für die Korrekturen erreicht ist, wird eine Kostenübernahme der Krankenkasse erfolgen.
Erwachsene (ab dem 19. Lebensjahr) erhalten grundsätzlich keine Erstattung, es sei denn, es handelt sich um so schwere Kieferfehlbildungen, dass diese nur kombiniert kieferchirurgisch/ kieferorthopädisch behandelt werden können.
Diese Fälle sind sehr selten und erfolgen meist im Anschluss an einen Klinikaufenthalt.